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Das Recht auf Reparatur

· 2 Minuten Lesezeit

Im Juli 2024 hat die EU das Recht auf Reparatur beschlossen. Was genau beinhaltet das neue Recht auf Reparatur? Künftig haben Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch darauf, Elektrogeräte auch lange nach Ablauf der Gewährleistungsfrist vom Hersteller reparieren zu lassen. Dieses Recht betrifft aber nur bestimmte Produkte: Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Staubsauger, Mobiltelefone, Tablets, Schweißgeräte, Displays, Server und Datenspeicher sowie Akkus von E-Bikes und Scootern.

Wichtige Forderungen sind aber in die Richtlinie nicht aufgenommen worden. Zum Beispiel müssen die Hersteller für bestimmte Produkte die Ersatzteile vorhalten, können sie aber immer noch beliebig teuer machen. Wie jetzt schon steht damit wahrscheinlich auch in Zukunft der Preis für ein Ersatzteil in keinem Verhältnis zum Materialpreis oder Kosten für ein Neugerät.

Außerdem hat die EU noch Schlupflöcher für die Industrie gelassen, bestimmte Teile kann der Hersteller durch Designvorschriften schützen. Dadurch wird der Import von günstigen Ersatzteilen verhindert. Oft ist die Suche nach einem Ersatzteil sehr aufwendig und dadurch wirtschaftlich sinnlos.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass die EU-Verordnung viel an der bisherigen Praxis ändern wird. Es sind zu wenig Produkte benannt worden und niemand weiß, wann diese Liste erweitert wird“ sagt Jürgen von den LudwigsWerkstätten e.V.. „Ich denke die Repair Initiativen haben Recht, wenn sie darauf hinweisen, ein echtes Recht auf Reparatur wäre es gewesen, wenn es für alle Produkte einen Zugang zu allen Ersatzteilen sowie allen reparaturbezogenen Informationen gegeben hätte."

Kaufrecht wurde auch reformiert

Geregelt wurde auch, dass Kundinnen und Kunden künftig viele Jahre nach dem Kauf zum Beispiel einer Waschmaschine vom Hersteller eine Reparatur verlangen können, auch wenn die Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen ist, es sei denn, die Reparatur ist unmöglich.

Da stellt sich jedoch die Frage: Was genau heißt ‚unmöglich‘? Genauso wie bei der Frage, was ein ‚angemessener Preis‘ für eine Reparatur oder ein Ersatzteil ist.

Des Weiteren möchte die EU eine Reparatur-Plattform einrichten, die den Kunden den schnellsten Weg zu Reparaturwerkstätten, Repair-Cafés und Verkäufern überholter Waren in ihrer Nähe zeigt. Alle Mitgliedsstaaten sollen außerdem mindestens eine nationale Fördermaßnahme, etwa einen Reparaturbonus, einführen. Auch die EU-Warenkauf-Richtlinie wurde reformiert: Zukünftig erhält jeder, der ein Elektrogerät reparieren lässt, zusätzlich 12 Monate Gewährleistung. Gewährleistung bedeutet, dass der Verkäufer bei Mängeln haftet und gegebenenfalls Rückerstattung oder Preisminderung schuldet. Die Mitgliedsstaaten haben jetzt bis zum 31. Juli 2026 Zeit, um diese Verordnung in nationalen Gesetzen umzusetzen.

Weitere Informationen "Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland"